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Hamburg, 15.03.2016

Entsorgung von Bohrschlamm – Fakten zu aktuellen Medienberichten

Aus Sicht der DEA Deutsche Erdoel AG besteht weder ein Entsorgungsproblem bei Schlammgruben noch handelt es sich bei deren Inhalt um Giftmüll. Auch eine Gefährdung der Umwelt ist derzeit nicht erkennbar.
 

Gängige Praxis der Schlammgruben bei DEA bis 1993

In der Vergangenheit wurden beim Niederbringen von Bohrungen gemäß dem damaligen Stand der Technik und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde (Bergbehörde) Bohrschlammgruben angelegt, in denen das Bohrklein sowie Bohrspülung gelagert wurden. Inhaltsstoffe der Bohrspülungen waren in der Regel Ton, Wasser und Salz. Verwendet wurden sie, um das Bohrloch zu stabilisieren und das erbohrte Gestein zu Tage zu fördern. Bei Bohrungen der DEA erfolgt die Entsorgung dieses Materials ab Beginn der 90er Jahre über den Abtransport der Spülung und des Bohrkleins zur fachgerechten Aufbereitung in entsprechenden Anlagen. Sogenannte Betriebsschlammgruben (auch als Ölschlammgruben bezeichnet) enthalten überdies auch Kohlenwasserstoffe. Aus diesem Grund wurde der Boden dieser Gruben abgedichtet, um ein Versickern ins Grundwasser zu verhindern. Mittlerweile erfolgte Untersuchungen haben bislang keine Hinweise darauf gegeben, dass eine Belastung des Grundwassers stattfindet. Da auch ein mehrjähriges Monitoring keinerlei Gefährdung von Mensch und Umwelt ergeben hat, gehen DEA wie auch unabhängige Gutachter und die zuständigen Behörden davon aus, dass diese Gruben gut zur Deponierung der beschriebenen Stoffe geeignet und eine Räumung, der Abtransport sowie die Deponierung an einem anderen Ort nicht erforderlich sind.
 

DEA hat aktiv zu einer genauen Kartierung beigetragen

DEA hat alle im Unternehmen vorhandenen Unterlagen zu Schlammgruben aufgearbeitet und alle vorliegenden Informationen zusammengestellt. Wie heißt die Grube? Wo liegt sie? Welche Stoffe enthält sie? Um welche Volumina geht es? Wie ist die Geologie unter der Grube beschaffen? Diese Zusammenstellung wurde 2010/2011 den Bodenschutzbehörden der jeweiligen Bundesländer für deren Altlasten-Kataster übergeben. Es wurden damals 203 Schlammgruben identifiziert, über die Kenntnisse bei der DEA vorliegen (bis ins Jahr 1993 angelegt und befüllt). In den fünf Jahren seit der Meldung wurde in keinem Bundesland gegenüber DEA Handlungsbedarf seitens der Fachbehörden angemeldet. Sollten die niedersächsischen Landkreise zukünftig Handlungsbedarf sehen und Untersuchungen beauftragen, beteiligt sich DEA im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG) mit dem Umweltministerium Niedersachsen mit 80 Prozent an den Kosten.
 

Von den Schlammgruben geht nach derzeitigem Wissensstand keine Gefahr aus

In Bezug auf die Bohrschlammgruben ist davon auszugehen, dass bis Anfang der 90er Jahre lediglich Ton, Wasser und Salz als Bohrspülung dienten. Aber auch von den ehemaligen Betriebsschlammgruben geht aus heutiger Sicht aufgrund ihrer Abdichtung keine Gefährdung aus. Die eingelagerten Reststoffe sind immobil, nicht wasserlöslich und viele sind biologisch abbaubar. Heute sind die ehemaligen Schlammgruben meist völlig überwachsen und häufig nicht mehr als Grube zu erkennen. Nach allen uns vorliegenden Daten geht von ihnen keine gesundheitliche Beeinträchtigung von Anwohnern oder Belastung der Umwelt aus. Sollten Zweifel an der Sicherheit von Schlammgruben bestehen, ist DEA gern bereit, die im Unternehmen vorhandene Expertise zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Ob von historischen Standorten Umweltbelastungen ausgehen können, wird im Rahmen einer umfangreichen Untersuchung festgestellt. Wir stellen uns unserer Verantwortung und unterstützen diese Maßnahmen finanziell. Siehe: http://www.erdoel-erdgas.de/Themen/Klima-Umwelt/Untersuchung-historischer-Oel-und-Bohrschlammgruben.
 

Sachgerechter Umgang und ordnungsgemäße Entsorgung

Sollte bei diesen Untersuchungen wider Erwarten der Austritt bedenklicher Schadstoffe nachgewiesen werden, garantiert DEA den ordnungsgemäßen Umgang mit nachfolgenden Maßnahmen. DEA steht zu ihrer Verantwortung und stellt selbstverständlich die Mittel zur Verfügung, falls im Einzelfall doch Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen erforderlich sein sollten. Alternativ würde gegebenenfalls über weitere Sicherungsmaßnahmen hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Grundwasser entschieden.
 

Heutige Praxis der Entsorgung

Heute wird auf eine Einlagerung in obertägigen Gruben verzichtet. Anfallender Bohrschlamm wird fachgerecht verwertet (z.B. durch Recycling des Öls der Ölspülung) oder durch zertifizierte Unternehmen entsorgt. Selbstverständlich gehört zu einem ordnungsgemäßen und nachhaltigen Entsorgungskonzept auch ein sicherer Transport. (http://www.ngs-mbh.de/bin/pdfs/Fakten_2014.pdf)

 

Weitere Informationen

Derek Mösche
Pressesprecher
T  +49 40 6375 2670
M +49 162 273 2670

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